
Sachgebiet Kreisjagdamt, Waffenrecht, Sprengstoffrecht
Beschreibung
Das Kreisjagdamt (untere Jagdbehörde) ist für alle jagdlichen Angelegenheiten im gesamten Landkreis zuständig. Dazu gehören die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Jäger, die Erteilung von Jagdscheinen, die jährliche Erfassung der Strecke, die Prüfung und Genehmigung von Jagdgenossenschaftssatzungen und Jagdpachtverträgen sowie die Sachbearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge.
Für die Erteilung und Verlängerung aller waffenrechtlichen bzw. sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse ist das Landratsamt – mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Wertheim und Bad Mergentheim, die für ihr jeweiliges Stadtgebiet eine eigene Zuständigkeit haben – zuständig.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Leistungen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
- Jagdschein - Ausstellung beantragen
- Jagdschein - Verlängerung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Jäger/Sportschützen
- Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (PDF)
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Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden. - Waffen- und Sprengstoffrecht - Hinweisblatt zum Datenschutz