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Leistungen

Kraftfahrzeug - Ummeldung bei Umzug innerhalb des Main-Tauber-Kreises

Wird der Wohnsitz oder der Betriebssitz verlegt, ist diese Änderung der Zulassungsbehörde unverzüglich unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitzuteilen. Die Änderung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie im Fahrzeugregister vermerkt.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Zulassungsbehörde des Landratsamtes.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis

Verfahrensablauf

Wird der Wohnsitz oder der Betriebssitz verlegt, ist diese Änderung der Zulassungsbehörde unverzüglich unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitzuteilen. Die Änderung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie im Fahrzeugregister vermerkt.

Fristen

Die Änderung ist unverzüglich vornehmen zu lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.

 

  • Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.
  • Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung.
  • Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug.
  • Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter.
    Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

Kosten

Die Kosten sind individuell, je nach Fallgestaltung zu ermitteln.

Hinweise

 Gleichzeitig sind ggf. folgende Anträge möglich:

Elektrokennzeichen beantragen

Oldtimerkennzeichen beantragen

Saisonkennzeichen beantragen

Grünes Kennzeichen beantragen

Internetbasierte Änderung der Anschrift:

Die internetbasierte Umschreibung wegen Umzug kann nur beantragt werden, wenn

  • der Halter eine natürliche Person ist,
  • der Halter einen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie ein Kartenlesegerät besitzt oder über die Ausweis-App verfügt,
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit einem Sicherheitscodes versehen ist,
  • der Halter über ein E-Payment-System verfügt (zum Beispiel Giropay, Kreditkarte, PayPal).

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 7. Juni 2022 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr