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Dienstleistungen von A-Z

Hier erhalten Sie verschiedene Vordrucke und Formulare:

Leistungen

Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.

Zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
  • körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
  • bei Taxen: Fachkenntnis

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verlängerung über Ihr zuständiges Bürgermeisteramt beantragen, da dieses die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen an die Führerscheinstelle weiter.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führungszeugnis
    • bei Taxen: Nachweis der Ortskenntnis (falls noch nicht vorgelegt)
    • augenärztliche Untersuchung
      • Ein ausgestelltes Gutachten hat zwei Jahre Gültigkeit.
    • ärztliche Untersuchung
      Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

    Diese Untersuchungen können Sie

    • bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
    • bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
    • bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
      durchführen lassen.
    • bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
      Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Kosten

  • für die Verlängerung: EUR 32,90
  • bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
  • für das Führungszeugnis: weitere Kosten

Hinweise

Keine.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis am 26.07.2022 aktualisiert.

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr