Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge
Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Ahorn hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 die eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderates und der Ortschaftsräte zugelassen.
Für die Gemeinderatswahl wurde ein Wahlvorschlag der „Bürgerliste" eingereicht. Es findet somit Mehrheitswahl statt.
Für die Ortschaftsratswahl in den Ortsteilen Berolzheim, Buch, Eubigheim, Hohenstadt und Schillingstadt wurde ebenfalls jeweils ein Wahlvorschlag der „Bürgerliste“ eingereicht. Daher wird auch in allen Ortsteilen die Ortschaftsratswahl nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl durchgeführt.
Flurbereinigung Ravenstein-Oberwittstadt/Unterwittstadt (Generalwildwegeplan)Neckar-Odenwald-Kreis - Bekanntmachung der Masselandvergabe nach § 54 FlurbG
Haushaltssatzung 2024
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024
Aufstellungsbeschluss für die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Boxberg /Ahorn
SuedLink: Kampfmitteluntersuchungen
Ankündigung von Kampfmitteluntersuchungen in der Gemeinde Ahorn der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH.
Bebauungsplanes „Gartenlandschaft Refugium“, Gemarkung Schillingstadt
Von Freitag, 12.01.2024 bis einschließlich Donnerstag, 15.02.2024 findet die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt.
8. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
2. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
SuedLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten und weiteren nicht-invasiven, bauvorbereitenden Maßnahmen in der Gemeinde Ahorn
Zweckverband "Hochwasserschutz EZB Seckach/Kirnau" - Haushaltssatzung 2023
Zweckverband "Hochwasserschutz EZB Seckach/Kirnau" - Jahresabschluss 2021
Zweckverband "Hochwasserschutz EZB Seckach/Kirnau" - Jahresabschluss 2022
Hauptsatzungsänderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die 5. Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.