Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Fachgruppe Qualitätssicherung Flurneuordnung und Querschnitt

Beschreibung

Die Qualitätssicherung überprüft, ob die in den Flurneuordnungsteams erarbeiteten Ergebnisse den gesetzlichen und sonstigen Vorgaben entsprechen.

Bestimmte Arbeitsschritte im Ablauf einer Flurneuordnung müssen von der oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL), genehmigt werden. Voraussetzung dafür ist die Prüfung der Unterlagen durch die Qualitätssicherung Flurneuordnung.

Der Querschnitt ist für die innere Organisation sowie die Erstellung und Überwachung des Amtshaushalts zuständig und übernimmt die Funktion des Bürgerreferenten.

Hausanschrift

Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Wellenbergstraße 3
97941 Tauberbischofsheim
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 9341 825328
Fax +49 9341 825400

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr