Schule

Lernhaus Ahorn

Logo des Lernhaus Ahorn in den Farben braun, orange und grün.
Gebäude des Lernhaus Ahorn. Im Vordergrund der Schulhof, im Hintergrund das Schulgebäude in beige-gelb und türkisfarbenen Fenstern.
Lernhaus Ahorn mit Pausenhof und Spielgerät

Das Lernhaus Ahorn ist eine ganz besondere Schule. Einerseits beherbergt die Primarstufe des Lernhaus Ahorn eine offene Ganztagesgrundschule, andererseits ist das Lernhaus seit dem Schuljahr 2012/2013 eine Gemeinschaftsschule. Schüler und Schülerinnen können hier nach der 9. oder 10. Klasse den Hauptschulabschluss oder nach der 10. Klasse den Realschulabschluss absolvieren und/oder an ein Gymnasium wechseln.
 
Mehr Infos erhalten Sie auf der Homepage des Lernhaus Ahorn.
 
Adresse:
Schulstraße 31
74744 Ahorn-Eubigheim
Tel.:06296/277
Fax: 06296/92 99 800
info@lernhaus-ahorn.de

Ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter

Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)

Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Demnach haben Grundschulkinder (laut § 24a SGB VIII) ab dem Schuljahr 2026/27, beginnend mit der Klassenstufe eins, einen gesetzlichen Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot. Dies wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert. Der Anspruch auf ganztägige Förderung umfasst auch die Schulferien im Umfang mit 8 Zeitstunden an Werktagen, mit einer Schließzeit von 20 Tagen.

Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Ahorn, der Gemeinde Assamstadt und der Stadt Boxberg und unter Berücksichtigung der 20 Schließtage, wird im Schuljahr 2026/27 in den Herbst-, Weihnachts-, Faschings-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien sowie beweglichen Ferientagen eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder angeboten.

Wir bitten um Beachtung, dass die Ferienbetreuung ausschließlich Kindern zur Verfügung steht, die bereits die Grundschule besuchen. In der Übergangszeit zwischen der Kita-Entlassung und dem offiziellen Schulbeginn besteht kein Anspruch auf Betreuung.

Alle weiteren Informationen zu den jeweiligen Ferienbetreuungen und den Ansprechpartnern entnehmen Sie den Informationsblättern & Allgemeinen Bedingungen GaFöG.

Interkommunale Ferienbetreuung im Schuljahr 2026/2027

Alle wichtigen Informationen rund um die Interkommunale Ferienbetreuung erhalten Sie hier (145 KB).

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr