
LEADER
LEADER steht für "Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale" (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft).
Dies ist ein Methodischer Ansatz im Rahmen des "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)" zur Förderung der ländlichen Räume.
Die Region Badisch-Franken wurde als eine von insgesamt 18 Gebietskulissen in Baden-Württemberg für dieses Förderprogramm ausgewählt und verfolgt das Ziel, dem zu erwartenden Auswirkungen des demographischen Wandels und der Strukturschwäche in der Region entgegenzuwirken.
Die Regelungen, die Bewertungskriterien, die Fördersatztabelle und weitere Dokumente sind auf www.leader-badisch-franken.de zu finden.
Auf Youtube können Sie sich ein kleines Informationsvideo zu LEADER anschauen: https://youtu.be/LPqvIZJOROs.
Pressemitteilung
LEADER-Förderung geht in die Verlängerung – Projektaufruf ist gestartet
Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis.
Die LEADER-Aktionsgruppe Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V sucht umsetzungsreife LEADER-Projekte. Rund 300.000 € EU-Fördermittel zuzüglicher Landesmittel stehen im Rahmen der Übergangsverordnung zunächst zur Verfügung.
Zwischen der zu Ende gegangenen LEADER-Förderperiode 2014-2020 und dem offiziellen Start der neuen LEADER-Förderperiode stehen durch die Übergangsverordnung weitere LEADER-Fördermittel im Jahr 2021 und 2022 für Projektvorhaben bereit. Dabei gilt: „Neues Geld nach alten Regeln“. So sind das Regionale Entwicklungskonzept sowie die bestehende Gebietskulisse noch gültig. Projektanträge sind bis zum 26. April bei der LEADER-Geschäftsstelle einzureichen. Anträge stellen können sowohl Kommunen, Kirchen, Vereine, Verbände, als auch Unternehmen und Privatpersonen. Gefördert werden Projekte bis maximal 600.000 € Gesamtkosten. Die Bagatellgrenze der Fördersumme beträgt 5.000 €. Je nach Vorhaben ist ein Fördersatz von 25-60 % möglich. Es werden Projekte gesucht, die der Dorfentwicklung dienen, das ehrenamtliche Engagement stärken, den Tourismus fördern, Arbeitsplätze schaffen oder einen Beitrag zur Nah- und Grundversorgung leisten. Ersatzbeschaffungen und Sanierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Im Themenfeld (IMF) besteht die Möglichkeit der Förderung von Existenzgründungen oder Unternehmenserweiterungen von Frauen. Solche Vorhaben können sogar mit 50% bezuschusst werden. Dafür stehen zusätzliche 7.000 € zuzüglicher Rückflussmittel zur Verfügung. Die Auswahlsitzung zur Beschlussfassung findet voraussichtlich am 18. Mai statt.
Alle eingereichten Vorhaben sollen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung soweit fortgeschritten sein, dass nach einer Förderzusage eine zeitnahe Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Der nächste Projektaufruf mit weiteren Fördermitteln aus der Übergangsverordnung wird im Sommer 2021 starten.
Detaillierte Informationen zum Regionalentwicklungsprogramm LEADER 2014-2020 erteilt die LEADER-Geschäftsstelle, Obere Vorstadtstraße 19, 74731 Walldürn, Tel: 06281/5212-1397 und -1398. Wichtige Hinweise hierzu sind auch auf der Homepage unter www.leader-badisch-franken.de einsehbar.