
Heiraten in Ahorn
Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und individuellen Gestaltung Ihrer standesamtlichen Trauung. Die Vereinbarung der Trautermine erfolgt in Absprache mit den Standesbeamten.
Ansprechpartnerin:
Frau Spiesberger
Tel.: 06296 9202-13
Email: spiesberger@ahorn.eu
Trauorte
Rathaus Eubigheim - Trausaal
Trauungen finden im modernisierten Rathaussaal des ehemaligen Schlosses statt. Der Saal bietet Platz für ca. 40 Sitzplätze und ca. 20 Stehplätze und ist barrierefrei.
Refugium – Orientalischer Garten
Seit 2022 sind standesamtliche Trauungen im "Refugium - Orentalischer Garten" in Schillingstadt möglich.
Die Trauung kann im Kaminzimmer, auf der Dachterrasse, im Gartenbereich oder an der Waldlichtung „Weltgärten“ stattfinden.
Bei Trauungen im Außentrauort Refugium fallen zusätzliche Kosten an. Hierfür ist eine Miete an den Verein „Refugium – Integrationsprojekt Orientalischer Garten Ahorn e. V.“ (Besitzer des Trauortes) zu zahlen.
Die Nutzung wird vertraglich zwischen den Brautleuten und dem Verein „Refugium – Integrationsprojekt Orientalischer Garten Ahorn e. V.“ geregelt und bedarf einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung, ohne weiterer Beteiligung des Standesamtes.
Näheres ist direkt beim Verein „Refugium – Integrationsprojekt Orientalischer Garten Ahorn e. V.“ zu erfragen.
Kontaktdaten „Refugium – Integrationsprojekt Orientalischer Garten Ahorn e. V.“
Adresse: Alte Berolzheimer Str 13, 74744 Ahorn Schillingstadt
Homepage: https://the-oriental.de/
E-Mail: info@the-oriental.de
Heiraten wie im Märchen - Hochzeitskutsche
Ansprechpartner:
Klaus Henrich
Tel.: 0171/5207317
www.klaushenrich.de
Anmeldung zur Eheschließung
Voraussetzungen
Die Eheschließenden müssen volljährig sein,
müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
dürfen nicht in gerader Linie verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten Die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft muss beendet sein.
Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen Durch das jeweilige Heimatrecht des ausländischen Partner oder der ausländischen Partnerin dürfen sich keine gesetzlichen Ehehindernisse ergeben.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist: neu ausgestellte Eheurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk bzw. Nachweis über Begründung und Auflöung der letzten Lebenspartnerschaft oder SterbevermerkEine im Ausland durchgeführte Scheidung gilt in Deutschland nicht automatisch, sondern muss gegebenenfalls förmlich anerkannt werden. Dazu ist vorab ein persönliches Gespräch erforderlich, zu dem Sie die Heiratsurkunde und das vollständige, rechtskräftige Scheidungsurteil mitbringen müssen (jeweils bitte als Original und zusätzlich mit Übersetzung).
Zusätzlich, wenn ein Partner zusammen mit minderjährigen Kindern "fortgesetzte Gütergemeinschaft" vereinbart hat: aktuelle Geburtsurkunde(n) des Kindes / der Kinder
Zusätzlich, wenn ein Partner minderjährig ist (der andere Partner muss volljährig sein): Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht)
Zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist: Familienbuchabschrift der Eltern oder Registrierschein,Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung,Bescheinigung über Namenserklärung,Einbürgerungsurkunde (falls vorhanden),gegebenenfalls Heiratsurkunde der Eltern.
Zusätzlich, wenn ein Partner mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit: Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatstaat der ausländisches ausländischen Partners.
In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.
Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.
Eheschließung nicht am Wohnsitz
Nur die Eheanmeldung ist an den Wohnsitz gebunden. Setzen Sie sich dazu vor Ihrer Planung mit dem von Ihnen ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Eheanmeldung die Adresse des ausgewählten Standesamts mit, da die gesamten Unterlagen von uns dann dorthin gesandt werden.
Heiraten im Ausland
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Ausland geheiratet haben, können Sie dies in das deutsche Eheregister eintragen lassen.
Zuständige Stelle:
bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland das Standesamt Ihres Wohnortes
bei Wohnsitz im Ausland: das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz zuletzt hatten.
Voraussetzungen:
Sie haben die Ehe nach den Gesetzen des Staates, in dem die Ehe geschlossen wurde, rechtsgültig geschlossen.Mindestens einer der beiden Eheschließenden ist deutsch,staatenlos,heimatloser Ausländer beziehungsweise heimatlose Ausländerin oderausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.
Verfahrensablauf:
Sie können die Eintragung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe in das deutsche Eheregister beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen.
Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass
Eheurkunde über die im Ausland geschlossene Ehe, falls erforderlich mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer oder eine vereidigte Urkundenübersetzerin
bei Geburt des Ehepartners oder der Ehepartnerin in Deutschland: Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
bei Geburt des Ehepartners oder der Ehepartnerin im Ausland: Geburtsurkunde mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin schon einmal verheiratet war: zusätzlichbeglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der vorherigen Ehe mit Auflösungsvermerkersatzweise: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller vorherigen Ehen (z.B. Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile vollständig und mit Rechtskraftvermerk) Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts oder der Präsidentin des Oberlandesgerichts
wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte
zusätzlich Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise:bei Eingebürgerten: Einbürgerungsurkundebei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen: Nachweis des Sonderstatus Staatsangehörigkeitsausweis
Kosten:
60,00 € Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften
25,00 € Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird: 10,00 €
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, beispielsweise für Apostillen oder dolmetschende Fachkraft.
Sonstiges:
Eine im Ausland begründete eingetragene Lebenspartnerschaft können Sie unter den gleichen Voraussetzungen beim Standesamt Ihres Wohnortes nachbeurkunden lassen.
Gebühren
Prüfung der Ehefähigkeit: 65,00 €;
wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): 110,00 €
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige: 40,00 €
standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 110,00 €
standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 45,00 €