
Öffentliche Bekanntmachungen
Satzung über die Neuaufstellung des Bebauungsplan Wohngebiet "Unterm Sindolsheimer Weg" Gemarkung Hohenstadt und Erlass der örtlichen Bauvorschriften für das Wohnbaugebiet "Unterm Sindolsheimer Weg", Gemarkung Hohenstadt
Flurbereinigung Ravenstein-Oberwittstadt/Unterwittstadt (Generalwildwegeplan)Neckar-Odenwald-Kreis
Flurbereinigung Ravenstein-Hüngheim
SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen in der Gemeinde Ahorn
Die „Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen in der Gemeinde Ahorn“ der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH ist auf der Homepage der Gemeinde Ahorn veröffentlicht und zusätzlich auf der letzten Seite abgedruckt.
Änderung der Jagdsatzung
Die Jagdgenossenschaft der Gemeinde Ahorn hat in ihrer nichtöffentlichen Sitzung am 15.06.2023 eine Änderung der Jagdsatzung beschlossen. Diese Änderung der Satzung für die Jagdgenossenschaft Ahorn wurde am 25.07.2023 von der Unteren Jagdbehörde genehmigt. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist ab 03.08.2023 auf der Homepage der Gemeinde Ahorn veröffentlicht. Außerdem liegt sie während der Öffnungszeiten des Rathauses, Schloßstraße 24, ZiNr. 7 zur Einsicht aus.
SuedLink: Ankündigung von Kampfmitteluntersuchungen in der Gemeinde Ahorn
Aufstellung eines Bebauungsplanes "Gartenlandschaft Refugium", Gemarkung Schillingstadt
Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Ahorn
Bodenrichtwerte für die Jahre 2023/2024
Die Bodenrichtwertkarten können unter dem Link
https://apps.bma-mgh.de/nextcloud/s/TM5a242Xb6L6HHk
im Internet aufgerufen werden
Öffentliche Auslegung der Schöffenvorschlagsliste
Beteiligungsbericht der Gemeinde Ahorngemäß § 105 Abs. 2 Gemeindeordnungfür das Geschäftsjahr 2021
SuedLink: Ankündigung zusätzlicher Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Ahorn
Bekanntmachung und Termine
An dieser Stelle wurden Kartierungsarbeiten für SuedLink in der Gemeinde Ahorn angekündigt. Über die in den Flurstücklisten und Planunterlagen in diesem Rahmen ausgewiesenen Flurstücke hinaus ist die Betretung zusätzlicher Flurstücke bzw. zusätzliche Untersuchungen erforderlich.
Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Ahorn im Zeitraum von 02.05.2023 bis 31.12.2023.
Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten und den zugehörigen Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Ahorn zur öffentlichen Einsicht aus: Gemeinde Ahorn, Bauamt, Schloßstraße 24, 74744 Ahorn. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 06296 9202-10 möglich ist.
SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen in der Gemeinde Ahorn
Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Die Baugrunduntersuchungen finden im Zeitraum vom 02.05.2023 bis 31.10.2023 statt.
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstückliste und den Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Ahorn, Bauamt, Schloßstraße 24, 74744 Ahorn zur öffentlichen Einsicht aus. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 06296 9202-10 möglich ist.