
Sachgebiet Ausländerwesen, Staatsangehörigkeitswesen, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Polizeirecht
Beschreibung
Im Main-Tauber-Kreis gibt es drei Ausländerbehörden: die Ausländerämter der beiden Großen Kreisstädte Wertheim und Bad Mergentheim, jeweils zuständig für das Stadtgebiet, und das Sachgebiet Ausländerwesen im Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamtes, zuständig für alle anderen Gemeinden des Landkreises.
Das jeweilige Ausländeramt ist zuständig für alle Ersterteilungen und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln der in seinem Zuständigkeitsbereich lebenden Ausländer.
Bei allen beabsichtigten Neueinreisen aus dem Ausland, die zu dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland führen, wie z.B. Ehegattennachzug und Kindernachzug, oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, ist jeweils ein spezifisches Visum über die zuständige deutsche Auslandsvertretung zu beantragen. Dieses Visum bedarf vor Erteilung durch die Botschaft der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde. Zur Erlangung von rein touristischen Besuchsaufenthalten bis zu einer Dauer von drei Monaten genügt zum Erhalt des Visums eine so genannte Verpflichtungserklärung, die vom Ausländeramt nach Prüfung der Bonität des Gastgebers in urkundlicher Form ausgestellt wird und der Auslandsvertretung zur Erteilung des Visums vorgelegt werden muss.
Grundsätzlich besteht gemäß Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz in Deutschland Gewerbefreiheit. Bestimmte Gewerbe bedürfen jedoch einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung oder der Überwachung. Bei bestimmten Branchen wird die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden nach erfolgter Gewerbe-Anmeldung oder Gewerbe-Ummeldung überprüft. Eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung ist z.B. für die Ausübung eines Reisegewerbes erforderlich. Zudem wird für den Betrieb einer Gaststätte unter Umständen eine Erlaubnis benötigt.
Weitere Aufgaben bestehen im Bereich des Handwerksrechts, der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Überprüfung der Bestimmungen der Preisangabenverordnung. Ebenso werden unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz erteilt, und es wird die Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes Baden-Württemberg überwacht. Im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts werden alle Fragen beantwortet, die mit dem Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenhängen.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Leistungen
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen
- Ausschankerlaubnis für mehr als 4 Tage beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Brexit - Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen nachweisen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Einbürgerung als Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- Einbürgerung als Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch beantragen
- Einbürgerung als Ehemann oder Ehefrau einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nutzen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Weiterführung durch Erben anzeigen
- Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit untersagen
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer) beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
- Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
- Unterbringung psychisch kranker Menschen anordnen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Beglaubigung einer Verpflichtungserklärung
- Antrag auf Einbürgerung
- Ausländer- und Asylrecht - Hinweisblatt zum Datenschutz
- Die deutsche Staatsbürgerschaft
- Einbürgerung - Hinweisblatt zum Datenschutz
- Erklärung des Einbürgerungsbewerbers zum Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft
- Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- Erklärung zum Lebensunterhalt (Ehegatten)
- Erklärung zum Lebensunterhalt (Einzelperson)
- Erklärung zum Lebensunterhalt (Personen unter 23 Jahren)
- Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten § 9 StAG
- Gaststättenrecht - Hinweisblatt zum Datenschutz
- Merkblatt Notwendige Unterlagen für die Einbürgerung
- Merkblatt Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder der Schweiz
- Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus (zum Verbleib beim Antragssteller)
- Unterrichtung über die sicherheitsmäßige Überprüfung im Einbürgerungsverfahren (§ 3 Absatz 4 Landesverfassungsschutzgesetz - LVSG)
- Vollmachtserklärung für Dritte (Einbürgerung)