Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Sachgebiet Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften

Beschreibung

Die Beistandschaft ist ein Hilfeangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder bei gemeinsamem Sorgerecht, der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Die Beistandschaft besteht, solange dies der antragstellende Elternteil möchte; er kann die Beendigung der Beistandschaft jederzeit schriftlich beantragen. Außerdem endet die Beistandschaft, wenn der Elternteil nicht mehr sorgeberechtigt ist, bei Volljährigkeit des Kindes oder wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland begründet. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands wird die Beistandschaft an das für den neuen Wohnort zuständige Jugendamt abgegeben.

Durch die Beistandschaft ist das Sorgerecht nicht eingeschränkt. Im Rahmen der Beauftragung ist der Beistand ebenfalls gesetzlicher Vertreter des Kindes. Zu den Aufgaben gehören die Aufgabenbereiche Feststellung der Vaterschaft (freiwillige Anerkennung durch Beurkundung beim Jugendamt, Standesamt oder Notar; gerichtliche Feststellung vor dem Familiengericht) sowie die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Einkommensüberprüfung des Unterhaltspflichtigen, Berechnung der Höhe des Unterhalts, Schaffung eines Unterhaltstitels).

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