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Dienstleistungen von A-Z

Hier erhalten Sie verschiedene Vordrucke und Formulare:

Leistungen

Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

dienstlich erworbene Fahrerlaubnis

Verfahrensablauf

Sie müssen die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis über Ihr Bürgermeisteramt beantragen, da die Bestätigung Ihrer Personendaten benötigt wird.

Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die Führerscheinstelle weiter.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
  • ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
  • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht

Kosten

  • Umschreibung mit Probezeit: EUR 39,60
  • Umschreibung ohne Probezeit: EUR 38,30

Hinweise

Keine.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 22. Juli 2022 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr