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Dienstleistungen von A-Z

Hier erhalten Sie verschiedene Vordrucke und Formulare:

Leistungen

Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.

Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

Zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis sind:

  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren
    (bei Krankenwagen: ein Jahr)
  • Mindestalter: 21 Jahre
    (bei Krankenwagen: 19 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • persönliche Zuverlässigkeit
    (es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen)
  • Nachweis der Fachkenntnis bei Taxen

Verfahrensablauf

Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt. Ihre Wohnsitzgemeinde muss Ihre persönlichen Daten im Antrag bestätigen. Der Antrag wird dann mit den erforderlichen Unterlagen an die Führerscheinstelle weitergeleitet.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Ortskundeprüfung: nur bei Taxen
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
    Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
    • einem Augenarzt oder einer Augenärztin
    • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
    • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
  • ärztliche Eignungsbescheinigung
    Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • leistungspsychologisches Gutachten
    In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre
    • Belastbarkeit
    • Reaktionsfähigkeit
    • Orientierungsfähigkeit
    • Konzentrationsfähigkeit

Sie können den Nachweis erbringen durch:

  • ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
  • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.

Kosten

  • Ersterteilung: 37,50 Euro
    (wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen)
  • Verlängerung: 32,90 Euro
  • Bei Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich 25,30 Euro

Hinweis: Für die Einholung des Führungszeugnisses, die Bestätigung Ihrer Personendaten und falls eine Fachkunde benötigt wird, fallen weitere Kosten an.

Hinweise

Keine.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 24. Oktober 2023 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis bearbeitet.

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr