
Ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter
Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)
Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Demnach haben Grundschulkinder (laut § 24a SGB VIII) ab dem Schuljahr 2026/27, beginnend mit der Klassenstufe eins, einen gesetzlichen Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot. Dies wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert. Der Anspruch auf ganztägige Förderung umfasst auch die Schulferien im Umfang mit 8 Zeitstunden an Werktagen, mit einer Schließzeit von 20 Tagen.
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Ahorn, der Gemeinde Assamstadt und der Stadt Boxberg und unter Berücksichtigung der 20 Schließtage, wird im Schuljahr 2026/27 in den Herbst-, Weihnachts-, Faschings-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien sowie beweglichen Ferientagen eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder angeboten.
Wir bitten um Beachtung, dass die Ferienbetreuung ausschließlich Kindern zur Verfügung steht, die bereits die Grundschule besuchen. In der Übergangszeit zwischen der Kita-Entlassung und dem offiziellen Schulbeginn besteht kein Anspruch auf Betreuung.
Alle weiteren Informationen zu den jeweiligen Ferienbetreuungen und den Ansprechpartnern entnehmen Sie den Informationsblättern & Allgemeinen Bedingungen GaFöG.
Interkommunale Ferienbetreuung für das Schuljahr 2026/2027
Alle wichtigen Informationen rund um die Interkommunale Ferienbetreuung erhalten Sie hier (145 KB).









