
Öffentliche Bekanntmachungen
Verbandssatzung des „Abwasserzweckverband Kläranlage Kirnautal“
Die zwischen den Gemeinden Rosenberg und Ahorn sowie der Stadt Walldürn auf der Grundlage der Gemeinderatsbeschlüsse vom 20.10.2025 (Stadt Walldürn), 21.10.2025 (Gemeinde Ahorn) und 22.10.2025 (Gemeinde Rosenberg) vereinbarte Verbandssatzung zur Gründung des Abwasserzweckverbandes Kläranlage Kirnautal mit Sitz in Rosenberg wurde gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) am 27.11.2025 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt. Die Bekanntmachung der Genehmigung ist auf der Homepage des Neckar-Odenwald-Kreis: www.Neckar-Odenwald-Kreis.de unter öffentliche Bekanntmachungen abrufbar.
Die Satzung und die Genehmigung können hier eingesehen werden.
Beteiligungsbericht 2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat in seiner Sitzung vom 02.03.2023 den Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Der Bericht liegt gemäß § 105 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 11.12.2025 bis einschließlich 23.12.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus Ahorn, OT Eubigheim, Schloßstraße 24, Zimmer Nr. 8, 74744 Ahorn, während der Öffnungszeiten, zur Einsicht offen. Termine können unter der Telefonnummer 06296 9202-26 vereinbart werden.
Flurbereinigung Ravenstein-Erlenbach (Ortslage) Neckar-Odenwald-Kreis - ÖB Änderungsbeschluss Nr. 5 vom 04.11.2025
Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
Gewässerschau am Berolzheimer Graben und Rinna/Eubigheimer Bach
Zweite Verlängerung Veränderungssperre „Am Trieb, Lindenstraße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 die zweite Verlängerungssatzung der Veränderungssperre für das Gebiet "Am Trieb, Lindenstraße" beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Ahorn
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat am 23.09.2025 den Jahresabschluss 2024 für die Gemeinde Ahorn gemäß §§ 95 und 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgelegt.
Der Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Ahorn liegt vom 01.10.2025 bis 14.10.2025, im Rathaus Ahorn, OT Eubigheim, Schloßstraße 24, Zimmer Nr. 8, 74744 Ahorn, während der Öffnungszeiten, zur Einsicht offen.
Temporäre Straßensperrungen SuedLink
Im Zeitraum 29.09.2025 – 31.12.2025 kann es auf folgenden Straßen und Einmündungen zu kurzzeitigen Sperrungen und Beeinträchtigungen durch Schwertransporte mit Überbreite und Überlänge sowie Begleitfahrzeugen kommen:
Anschlussstelle Ahorn – Ahornhof - L579 Richtung
Buch – Auffahrt A81 in Fahrtrichtung Heilbronn
Lindenstraße Buch mit Einmündung Wolfsrain, Erfastraße, Brunnengasse, Freiheit, Römerstraße, Langenhansen
L579 Buch Richtung Gerichtstetten - L514 Gerichtstetten Richtung Eubigheim – L514 Abzweigung Hohenstadt – L514 Abzweigung in die Schloßstraße
Eubigheim Schloßstraße Eubigheim mit Einmündung Schulstraße und Allee K2837 auf K2835 Abzweigung Eubigheim nach Buch/Uiffingen
Anschlussstelle Boxberg – B 292 Richtung Boxberg – Autobahnauffahrt A81 Richtung TBB
Weitere Infos zum Kabeltransport finden Sie hier.
Zweckverband „Hochwasserschutz Einzugsbereich Seckach / Kirnau“ Sitz: Seckach
Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens im Vertretungsfall zwischen der Gemeinde Ahorn und der Stadt Boxberg
Bereits im Jahr 2014 haben die beiden Kommunen einen Vertrag abgeschlossen um sich in Standesamtsangelegenheiten gegenseitig vertreten zu können. Damals wurden die Standesbeamten namentlich aufgeführt. Da es inzwischen zu Personalwechseln gekommen ist, wurde der Vertrag dahingehend geändert, dass keine namentliche Nennung mehr erfolgt.Die 1. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens im Vertretungsfall zwischen der Gemeinde Ahorn und der Stadt Boxberg kann hier eingesehen werden.
Gemeinsamer Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat in seiner Sitzung vom 08.07.2025 die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Mergentheim und der Gemeinde Ahorn zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 – 197 Baugesetzbuch (Wertermittlung) vom 26.11./04.12.2020 sowie der Erstreckungssatzung beschlossen.
Die Änderung in § 9 sowie die Erstreckungssatzung Anlage 1 sind hier einsehbar.









