Öffentliche Bekanntmachungen

SuedLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten und weiteren nicht-invasiven, bauvorbereitenden Maßnahmen in der Gemeinde Ahorn

Bestimmung Zwangsversteigerungstermin

Auf Veranlassung des Amtsgerichts Tauberbischofsheim – Vollstreckungsgericht wird auf einen Zwangsversteigerungstermin einer Liegenschaft in Ahorn-Buch hingewiesen.

Diese findet am Freitag, 12.01.2024 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Tauberbischofsheim, Schmiederstraße 22, 97941 Tauberbischofsheim, großer Sitzungssaal Raum 0.05 statt.

Außerdem ist sie an der Verkündungstafel des Rathauses, Schloßstraße 24, 74744 Ahorn-Eubigheim angeschlagen und liegt zusätzlich während der Öffnungszeiten des Rathauses, Schloßstraße 24, ZiNr. 7 zur Einsicht aus.

Zweckverband "Hochwasserschutz EZB Seckach/Kirnau" - Haushaltssatzung 2023

Zweckverband "Hochwasserschutz EZB Seckach/Kirnau" - Jahresabschluss 2021

Zweckverband "Hochwasserschutz EZB Seckach/Kirnau" - Jahresabschluss 2022

Hauptsatzungsänderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die 5. Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Satzung über die Neuaufstellung des Bebauungsplan Wohngebiet "Unterm Sindolsheimer Weg" Gemarkung Hohenstadt und Erlass der örtlichen Bauvorschriften für das Wohnbaugebiet "Unterm Sindolsheimer Weg", Gemarkung Hohenstadt

Zweckverband „Hochwasserschutz EZB Seckach/Kirnau“ - Öffentliche Verbandsversammlung

Jahresabschluss 2019

Flurbereinigung Ravenstein-Oberwittstadt/Unterwittstadt (Generalwildwegeplan)Neckar-Odenwald-Kreis

Flurbereinigung Ravenstein-Hüngheim

SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen in der Gemeinde Ahorn

Die „Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen in der Gemeinde Ahorn“ der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH ist auf der Homepage der Gemeinde Ahorn veröffentlicht und zusätzlich auf der letzten Seite abgedruckt.

SuedLink: Ankündigung zusätzlicher Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Ahorn

Bekanntmachung und Termine
An dieser Stelle wurden Kartierungsarbeiten für SuedLink in der Gemeinde Ahorn angekündigt. Über die in den Flurstücklisten und Planunterlagen in diesem Rahmen ausgewiesenen Flurstücke hinaus ist die Betretung zusätzlicher Flurstücke bzw. zusätzliche Untersuchungen erforderlich.
Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Ahorn im Zeitraum von 02.05.2023 bis 31.12.2023.

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten und den zugehörigen Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Ahorn zur öffentlichen Einsicht aus: Gemeinde Ahorn, Bauamt, Schloßstraße 24, 74744 Ahorn. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 06296 9202-10 möglich ist.

SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen in der Gemeinde Ahorn

Bekanntmachung und Termine 
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Die Baugrunduntersuchungen finden im Zeitraum vom 02.05.2023 bis 31.10.2023 statt. 
 
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstückliste und den Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Ahorn, Bauamt, Schloßstraße 24, 74744 Ahorn zur öffentlichen Einsicht aus. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 06296 9202-10 möglich ist. 

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr