
Öffentliche Bekanntmachungen
Ausschreibung Jagdverpachtung
Zum 01.04.2026 wird die Jagd in der Gemeinde Ahorn neu verpachtet. Die detaillierte Ausschreibung finden Sie hier:
Zweite Verlängerung Veränderungssperre „Am Trieb, Lindenstraße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 die zweite Verlängerungssatzung der Veränderungssperre für das Gebiet "Am Trieb, Lindenstraße" beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Ahorn
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat am 23.09.2025 den Jahresabschluss 2024 für die Gemeinde Ahorn gemäß §§ 95 und 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgelegt.
Der Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Ahorn liegt vom 01.10.2025 bis 14.10.2025, im Rathaus Ahorn, OT Eubigheim, Schloßstraße 24, Zimmer Nr. 8, 74744 Ahorn, während der Öffnungszeiten, zur Einsicht offen.
Temporäre Straßensperrungen SuedLink
Im Zeitraum 29.09.2025 – 31.12.2025 kann es auf folgenden Straßen und Einmündungen zu kurzzeitigen Sperrungen und Beeinträchtigungen durch Schwertransporte mit Überbreite und Überlänge sowie Begleitfahrzeugen kommen:
Anschlussstelle Ahorn – Ahornhof - L579 Richtung
Buch – Auffahrt A81 in Fahrtrichtung Heilbronn
Lindenstraße Buch mit Einmündung Wolfsrain, Erfastraße, Brunnengasse, Freiheit, Römerstraße, Langenhansen
L579 Buch Richtung Gerichtstetten - L514 Gerichtstetten Richtung Eubigheim – L514 Abzweigung Hohenstadt – L514 Abzweigung in die Schloßstraße
Eubigheim Schloßstraße Eubigheim mit Einmündung Schulstraße und Allee K2837 auf K2835 Abzweigung Eubigheim nach Buch/Uiffingen
Anschlussstelle Boxberg – B 292 Richtung Boxberg – Autobahnauffahrt A81 Richtung TBB
Weitere Infos zum Kabeltransport finden Sie hier.
Zweckverband „Hochwasserschutz Einzugsbereich Seckach / Kirnau“ Sitz: Seckach
Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens im Vertretungsfall zwischen der Gemeinde Ahorn und der Stadt Boxberg
Bereits im Jahr 2014 haben die beiden Kommunen einen Vertrag abgeschlossen um sich in Standesamtsangelegenheiten gegenseitig vertreten zu können. Damals wurden die Standesbeamten namentlich aufgeführt. Da es inzwischen zu Personalwechseln gekommen ist, wurde der Vertrag dahingehend geändert, dass keine namentliche Nennung mehr erfolgt.Die 1. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens im Vertretungsfall zwischen der Gemeinde Ahorn und der Stadt Boxberg kann hier eingesehen werden.
Gemeinsamer Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat in seiner Sitzung vom 08.07.2025 die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Mergentheim und der Gemeinde Ahorn zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 – 197 Baugesetzbuch (Wertermittlung) vom 26.11./04.12.2020 sowie der Erstreckungssatzung beschlossen.
Die Änderung in § 9 sowie die Erstreckungssatzung Anlage 1 sind hier einsehbar.









