
Öffentliche Bekanntmachungen
Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Ahorn
Bodenrichtwerte für die Jahre 2023/2024
Die Bodenrichtwertkarten können unter dem Link
https://apps.bma-mgh.de/nextcloud/s/TM5a242Xb6L6HHk
im Internet aufgerufen werden
Öffentliche Auslegung der Schöffenvorschlagsliste
Beteiligungsbericht der Gemeinde Ahorngemäß § 105 Abs. 2 Gemeindeordnungfür das Geschäftsjahr 2021
SuedLink: Ankündigung zusätzlicher Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Ahorn
Bekanntmachung und Termine
An dieser Stelle wurden Kartierungsarbeiten für SuedLink in der Gemeinde Ahorn angekündigt. Über die in den Flurstücklisten und Planunterlagen in diesem Rahmen ausgewiesenen Flurstücke hinaus ist die Betretung zusätzlicher Flurstücke bzw. zusätzliche Untersuchungen erforderlich.
Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Ahorn im Zeitraum von 02.05.2023 bis 31.12.2023.
Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten und den zugehörigen Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Ahorn zur öffentlichen Einsicht aus: Gemeinde Ahorn, Bauamt, Schloßstraße 24, 74744 Ahorn. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 06296 9202-10 möglich ist.
SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen in der Gemeinde Ahorn
Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Die Baugrunduntersuchungen finden im Zeitraum vom 02.05.2023 bis 31.10.2023 statt.
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstückliste und den Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Ahorn, Bauamt, Schloßstraße 24, 74744 Ahorn zur öffentlichen Einsicht aus. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 06296 9202-10 möglich ist.