
Öffentliche Bekanntmachungen
Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens im Vertretungsfall zwischen der Gemeinde Ahorn und der Stadt Boxberg
Bereits im Jahr 2014 haben die beiden Kommunen einen Vertrag abgeschlossen um sich in Standesamtsangelegenheiten gegenseitig vertreten zu können. Damals wurden die Standesbeamten namentlich aufgeführt. Da es inzwischen zu Personalwechseln gekommen ist, wurde der Vertrag dahingehend geändert, dass keine namentliche Nennung mehr erfolgt.Die 1. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens im Vertretungsfall zwischen der Gemeinde Ahorn und der Stadt Boxberg kann hier eingesehen werden.
Gemeinsamer Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat in seiner Sitzung vom 08.07.2025 die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Mergentheim und der Gemeinde Ahorn zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 – 197 Baugesetzbuch (Wertermittlung) vom 26.11./04.12.2020 sowie der Erstreckungssatzung beschlossen.
Die Änderung in § 9 sowie die Erstreckungssatzung Anlage 1 sind hier einsehbar.
Gemeinsamer Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd
Seit 01.01.2021 gehört die Gemeinde Ahorn dem Gemeinsamen Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd mit
Sitz in Bad Mergentheim an. Die aktuelle Gutachterausschussgebührensatzung ist hier einsehbar.
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Hochwasserschutz EZB Seckach/Kirnau"
Bestimmung Zwangsversteigerungstermin
Auf Veranlassung des Amtsgerichts Tauberbischofsheim - Vollstreckungsgericht wird auf einen Zwangsversteigerungstermin einer Liegenschaft in Ahorn-Berolzheim hingewiesen.
Diese findet am Freitag, 26.09.2025 um 9:00 Uhr im Amtsgericht Tauberbischofsheim, Schmiederstraße 22, 97941 Tauberbischofsheim, großer Sitzungssaal Raum 0.05 statt.
Die Bekanntmachung ist außerdem an der Verkündungstafel des Rathauses, Schloßstraße 24, 74744 Ahorn-Eubigheim angeschlagen und liegt zusätzlich während der Öffnungszeiten des Rathauses, Schloßstraße 24, ZiNr. 7 zur Einsicht aus.
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "Volksbegehren XXL-Landtag verhindern!"
Haushaltssatzung 2025
Flurbereinigung Ahorn-Buch (Wald)
Bundestagswahl 2025 - Wahlergebnis
Die detaillierten Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke können hier eingesehen werden.
Lärmaktionsplan
SuedLink: Information zur Vollsperrung der K2839 zwischen Berolzheim und Angeltürn vom 03.03.25 bis 15.03.25 in der Gemeinde Ahorn / Ortsteil Berolzheim
Wahlbekanntmachung - Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) – Ausschreibung
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigung Ahorn-Buch (Wald), Main-Tauber-Kreis
Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Ahorn
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat am 10.12.2024 den Jahresabschluss 2023 für die Gemeinde Ahorn gemäß §§ 95 und 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgelegt.
Der Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Ahorn liegt vom 19.12.2024 bis 10.01.2025, im Rathaus Ahorn, OT Eubigheim, Schloßstraße 24, Zimmer Nr. 8, 74744 Ahorn, während der Öffnungszeiten, zur Einsicht offen.
Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Ahorn
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat am 10.12.2024 den Jahresabschluss 2022 für die Gemeinde Ahorn gemäß §§ 95 und 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgelegt.
Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Ahorn liegt vom 19.12.2024 bis 10.01.2025 im Rathaus Ahorn, OT Eubigheim, Schloßstraße 24, Zimmer Nr. 8, 74744 Ahorn, während
der Öffnungszeiten, zur Einsicht offen.
Aufstellung Lärmaktionsplan
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen abgeschlossen. Für alle von der Lärmkartierung betroffenen Städte und Gemeinden besteht die Pflicht, Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. bestehende Pläne zu überprüfen.
Bisher wurde die Auffassung vertreten, dass in Gemeinden, in denen nur eine geringe Anzahl von Lärmbetroffenen ermittelt wurde, von der Lärmaktionsplanung abgesehen werden kann. Da dies nun der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs widerspricht, ist auch die Gemeinde Ahorn zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Das Ministerium für Verkehr empfiehlt in solchen Fällen, die Pläne „schlank“ zu halten.
Die Pflichtkartierung der LUBW beinhaltet in Ahorn
die Bundesautobahn 81.
Weitere klassifizierte Straßen, die über das Gemarkungsgebiet verlaufen, stellen im Sinne des § 47 b des Bundesimmissionsschutzgesetzes keine Hauptverkehrsstraßen dar und sind daher nicht Bestandteil dieser Lärmkartierung.
Vom Umgebungslärm der Autobahn sind die Ortsteile Berolzheim und Buch betroffen- allerdings mit dem laut LUBW geringsten Lärmpegel von 55 bis 59 dB(A).
Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.
Der Lärmaktionsplans wurde in der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2024 bereits mit Rederecht für Bürgerinnen und Bürger besprochen und die Auslegung des Entwurfs wurde beschlossen.
Der Lärmaktionsplan liegt in der Zeit vom 13.12.2024 bis 15.01.2025 im Rathaus der Gemeinde Ahorn, Hauptamt, Zimmer 6 aus.
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Boxberg-Ahorn- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB -
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Boxberg-Ahorn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.01.2024 dem Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.