StartseitePolitik & VerwaltungRathausLebenslagenFührerscheinFahrgastbeförderung

Fahrgastbeförderung

Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen (Pkw)
    • im Linienverkehr oder
    • im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
    • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.

Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • § 48 (FeV) Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Freigabevermerk

21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr