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Neues aus der Verwaltung

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Meldung vom 31. März 2020

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum   Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) wird vom Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Projektträger und Zuwendungsempfänger können somit sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Anträge werden über die Gemeinde eingereicht.   Nutzen Sie also jetzt Ihre Chance!   > Planen Sie umfassende Modernisierungsmaßnahmen mit einer energetischen Sanierung an Ihrem Gebäude? > Interessieren Sie sich für die Umnutzung einer leerstehenden Scheune zu Wohn- oder Gewerberaum? > Planen Sie einen Abbruch mit Neubau in zentraler Ortslage? > Oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohnraum ?   Sofern Sie einen kostenfreien Beratungstermin wünschen setzen Sie sich bitte in Verbindung mit: Frau Hefner, Tel.: 06296 9202-18 oder per E-Mail ( hefner@ahorn.eu ).   Weitere Informationen erhalten Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ . Beginnen Sie frühzeitig mit den Planungen Ihrer Maßnahme! Die ELR-Anträge müssen bis Ende Juli vollständig bei der Gemeinde zur Prüfung vorliegen.   Nutzen Sie jetzt Ihre Chance!
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LEADER Meldung vom 21. Februar 2024

Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis. Der 1. LEADER-Projektaufruf in der Förderperiode 2023-2027 des Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. startet und freut sich auf pfiffige und innovative Projektanträge. Ab sofort haben öffentliche und gemeinnützige Träger, Vereine, Unternehmen & Privatpersonen erneut die Chance, eine Förderung für ihre Projektideen zu erhalten! Diese Mittel werden von der EU und dem Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Der Leitsatz „Zukunft gemeinsam gestalten“ wird auch für diesen Förderaufruf maßgebend sein. Mindestens eines der Handlungsfelder, welche die Vision einer geglückten und intelligent weitergedachten Regionalentwicklung darstellen, sind die thematischen Schwerpunkte, welche die geplanten Projekte tangieren müssen:  - L(i)ebenswert und lebendig- unsere Dörfer und Städte Attraktiv  - Unsere Landschaft mit Tourismus und Kultur Wertschöpfend  - Unsere (Land)  - Wirtschaft Stichtag des Projektaufrufs ist der 25. März 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Antragsteller die Möglichkeit, einen vollständig ausgearbeiteten Projektantrag einzureichen. Achtung: Bei Interesse an einer Antragstellung ist es wichtig, so früh wie möglich Kontakt mit der Geschäftsstelle aufzunehmen, um das geplante Vorhaben zur Antragsreife zu bringen. Denn nur vollständig ausgereifte und mit dem Regionalmanagement besprochene Vorhaben können auch anerkannt werden. Voraussichtlich am 7. Mai wird dann der Auswahlausschuss über die eingereichten Projektanträge Beschluss fassen. Detaillierte Informationen zu den Regionalentwicklungsprogrammen LEADER und Regionalbudget für Kleinprojekte erteilt die Geschäftsstelle des Vereins Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V., Obere Vorstadtstraße 19, 74731 Walldürn, Tel: 06281/5212-1397 und -1398. Wichtige Hinweise hierzu sind auch auf der Homepage unter www.leader-badisch-franken.de einsehbar.
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Mit „PENDLA“ werden aus Nachbarn Mitfahrer zur Arbeit Meldung vom 02. Januar 2023

Der Main-Tauber-Kreis sowie alle Städte und Gemeinden im Landkreis führen zum 1. Januar 2023 die digitale Mitfahr-App „PENDLA“ ein. Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie Firmen mit PENDLA eine innovative, digitale und kommunale Mitfahrplattform zur Verfügung stellt. Gemäß dem Motto „Aus Nachbarn werden Mitfahrer“ könne durch die Bildung von Fahrgemeinschaften der Weg zum Arbeitsplatz klimaschonender und kostengünstiger zurückgelegt werden.   Für die Pendlerinnen und Pendler ist die Nutzung des Systems kostenfrei . Die Finanzierung wird vom Landkreis sowie den Städten und Gemeinden getragen. Die Aufteilung der Fahrtkosten geschieht individuell zwischen Fahrer und Mitfahrern.   PENDLA kann die Erreichbarkeit der Betriebe verbessern und einen Beitrag dazu leisten, Fachkräfte und Auszubildende in der Region zu gewinnen. Es werden daher auch alle Unternehmen im Landkreis eingeladen, die Mitfahrplattform zu unterstützen. Firmen können unter www.pendla.com/firma-eintragen kostenfrei ihren Betriebssitz hinterlegen und werden hierdurch noch schneller gefunden.   Die digitale Mitfahrplattform für den Main-Tauber-Kreis ist ab dem 1. Januar 2023 plattformunabhängig auf Smartphones und Tablets genauso wie auf dem PC zuhause unter www.main-tauber-kreis.pendla.com verfügbar. Für jede der 18 kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden zusätzlich individuelle Zugänge freigeschaltet, für Ahorn https://gemeindeahorn.pendla.com . Dank des integrierten User-Matchings werden alle eingegebenen Fahrtangebote und Mobilitätsbedarfe abgeglichen und mögliche Fahrgemeinschaften vorgeschlagen.
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Umrüstung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Ahorn Meldung vom 22. November 2022

Die Gemeinde Ahorn hat in den letzten Jahren Stück für Stück die Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Leuchten umgestellt.

In diesem Jahr wurden durch die Netze BW 42 Historische Leuchten und 5 Seilleuchten ausgetauscht. Bei den alten Lampen handelt es sich hauptsächlich um Quecksilber- und Natriumdampflampen, die durch Leuchten der Marke Philips Lumi Street Small, die stufenweise dimmbar sind, ersetzt wurden.

Laut Berechnung des Fachplaners werden durch die Umrüstung 80,20 % Stromkosten eingespart, wodurch sich die Investition bereits nach ca. 6 bis 10 Jahren amortisiert haben wird.
Über die Berechnungsdauer von 20 Jahren können außerdem knapp 137 t CO2 eingespart werden.
 
Die Gemeinde Ahorn hat für das Projekt Mittel in Höhe von knapp 36.000 Euro investiert.
Gefördert wurde das Projekt über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Kreis und Kommunen suchen Flüchtlingsunterkünfte Meldung vom 12. Mai 2022

Der Main-Tauber-Kreis und seine 18 Städte und Gemeinden suchen dringend weitere geeignete Gebäude, Standorte für Wohncontaineranlagen und einzelne Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. Grund ist, dass sowohl die Zahl der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine als auch die Zahl der Asylbewerberinnen und -bewerber aus vielen verschiedenen Ländern seit Ende Juli nach Angaben des Landes schnell und unvorhersehbar stark zugenommen hat.   Erster Landesbeamter Florian Busch und Sozialdezernentin Elisabeth Krug machten jetzt in einer Bürgermeister-Dienstversammlung den Ernst der Lage deutlich und baten die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister um dringende und engagierte Unterstützung. Kreis und Kommunen haben sich nach konstruktiver Diskussion darauf geeinigt, gemeinsam auch die Bürgerinnen und Bürger zur schnellen Mitwirkung aufzurufen.   „Wir müssen jetzt solidarisch helfen, auch in dieser für alle sehr schwierigen Zeit“, erklärt Landrat Christoph Schauder. „Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, nicht benötigte Wohnungen zur Vermietung bereitzustellen und dies der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. Größere Gebäude, die sich möglicherweise als Wohnheim eignen, sowie mögliche Standorte für Wohncontaineranlagen sollten schnellstmöglich dem Landratsamt angeboten werden“, ergänzt er.   Laut einem Schreiben des Justizministeriums von Ende August spitzt sich die Zugangslage in Baden-Württemberg dramatisch zu. Daher müsse das Verfahren zur Verteilung geflüchteter Menschen in die vorläufige Unterbringung in den Stadt- und Landkreisen unabdingbar angepasst werden. Wie die Landesregierung darüber hinaus mitteilte, haben die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Deshalb seien auf allen Ebenen zusätzliche Flüchtlingsunterkünfte erforderlich.   Nach neuesten Meldungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird allein der Main-Tauber-Kreis bei gleichbleibender Zugangslage ab September bis auf Weiteres jeden Monat bis zu 140 Menschen aus der Ukraine und weitere 30 bis 35 Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus anderen Staaten aufnehmen müssen. Die Zahl errechnet sich anhand des Anteils der Einwohner des Main-Tauber-Kreises an der Gesamtbevölkerung Baden-Württembergs.   Nach der Erstaufnahme durch das Land folgt zunächst die vorläufige Unterbringung in der Regie der Stadt- und Landkreise. Hierfür stehen dem Main-Tauber-Kreis aktuell knapp 500 Plätze in neun Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung. Diese befinden sich in Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim, Lauda-Königshofen und Külsheim. Ende August waren davon noch rund 100 Plätze frei. „Dies erscheint auf den ersten Blick viel, wird aber aufgrund der unerwartet hohen Zugangszahlen bereits in Kürze nicht mehr ausreichen“, machte Erster Landesbeamter Busch deutlich.   Wie Sozialdezernentin Elisabeth Krug erläuterte, müsse zunächst Platz geschaffen werden, indem alle Menschen schnellstmöglich in die kommunale Anschlussunterbringung wechseln, bei denen dies eigentlich bereits gesetzlich vorgesehen ist – bei Asylbewerbern nach spätestens zwei Jahren, bei Ukraine-Flüchtlingen nach maximal sechs Monaten. Hierdurch könnten aktuell rund 50 Plätze frei werden.   Darüber hinaus wird die Landkreisverwaltung prüfen, ob zusätzliche Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften eingerichtet werden können, indem die Wohn- und Schlaffläche von derzeit sieben Quadratmetern je Person auf das gesetzlich vorübergehend zulässige Mindestmaß von 4,5 Quadratmeter reduziert wird. „Eine solche Lösung ist auf jeden Fall der Schaffung von Notunterkünften beispielsweise in Sporthallen vorzuziehen, auch im Interesse der geflüchteten Menschen und ihrer Privatsphäre“, sagte sie.   Darüber hinaus treibt die Landkreisverwaltung bereits begonnene Projekte zur Schaffung von weiteren Unterkünften in einer Größenordnung von mehr als 300 Plätzen weiter mit Hochdruck voran, unter anderem die Generalsanierung und erneute Inbetriebnahme des kreiseigenen Gebäudes „Zwischen den Bächen“ in Bad Mergentheim. In der Prüfung befinden sich darüber hinaus Möglichkeiten zur Schaffung von nochmals 100 Plätzen.   Erster Landesbeamter Busch bat die Kommunen, dem Landratsamt weitere Vorschläge zu unterbreiten, welche Gebäude für Gemeinschaftsunterkünfte und welche Grundstücke für Wohncontaineranlagen genutzt werden können. Auch wurden die Kommunen gebeten, nochmals Wohnungen für die Unterbringung von geflüchteten Menschen insbesondere aus der Ukraine zu akquirieren. Diese sollen insbesondere für die im Kreis etablierte dezentrale vorläufige Unterbringung durch die Landkreisverwaltung verwendet werden, in diesem Fall anstelle von klassischen Gemeinschaftsunterkünften in Wohnheimform. Bei Flüchtlingen aus der Ukraine ist es auch gut möglich, dass die dezentrale vorläufige Unterbringung durch den Landkreis nahtlos in die kommunale Anschlussunterbringung durch die Stadt oder Gemeinde übergeht, also in der gleichen Wohnung stattfindet.   INFO:   Wer einzelne Wohnungen für die Flüchtlingsunterbringung bereitstellen möchte, sollte sich an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung richten.   Hinweise zu größeren Gebäuden und möglichen Standorten von Wohncontainern nimmt das Landratsamt entgegen, E-Mail: afimmo@main-tauber-kreis.de .
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Netze-BW unterstützt sicheres "Zuhause-Laden" von E-Fahrzeugen: Anmeldung der Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber erforderlich Meldung vom 02. Juli 2020

Die Zahl der Elektroautos auf Deutschlands Straßen steigt stetig an. Dies wird durch die Förderung aus dem aktuellen Konjunkturprogrammder Bundesregierung nun einen zusätzlichen Schub erhalten. Die Akzeptanz der Elektromobilität hängt jedoch auch ganz stark von den Lademöglichkeiten ab. In diesem Zusammenhang rückt auch die Variante „zuhause laden“ immer stärker in den Fokus. Die Netze BW bietet hier umfassende Informationen an.   Folgendes ist dabei zu beachten:   ›        Es empfiehlt sich eine private Ladeeinrichtung, eine sogenannte Wallbox zu installieren. Eine haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose ist nicht für das Aufladen eines E-Fahrzeugs und der damit verbundenen starken Dauerbelastung ausgelegt.   ›        Die Installation einer Wallbox muss von einem Elektroinstallateur durchgeführt werden. Benötigt wird hierfür ein Starkstrom-Anschluss im Haus, der mit der Ladeeinrichtung verbunden wird. Der Elektroinstallateur hilft in der Regel auch bei sämtlichen Vorüberlegungen. ›        Grundsätzlich müssen alle Lademöglichkeiten (fest angeschlossene und mobile Ladeeinrichtungen) dem Netzbetreiber gemeldet werden. Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 12 kW bedürfen einer vorherigen Genehmigung. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist notwendig, damit das Stromnetz vor der Installation geprüft und bei Bedarf entsprechend verstärkt werden kann.   Onlineanmeldung Ihrer Ladeeinrichtung unter: ›        www.netze-bw.de/netzanschluss/ladeeinrichtung-anmelden   Weitere Informationen finden Sie unter: ›        www.netze-bw.de/netzanschluss/elektromobilitaet-zuhause
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Recyclinghöfe Meldung vom 30. März 2020

Sperrmüllkarten bei den Gemeinden erhältlich.
Karten aus den Vorjahren sind nicht mehr gültig.
(2-mal Sperrmüll pro Jahr und Haushalt)

Austausch Beckenwasserpumpen Meldung vom 30. April 2020

Sanierung der Hallenbeleuchtung Meldung vom 30. April 2020

Öffnungszeiten

Gemeinde Ahorn
(Main-Tauber-Kreis)

Hauptverwaltung
Tel.: 06296/9202-0
Email: Info@ahorn.eu

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr